ANFORDERUNGEN AN EINEN

HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE

VERANTWORTUNG


Du trägst eine große Verantwortung gegenüber deinen zukünftigen Klienten.

Menschen, die einen Termin bei dir buchen, suchen jemanden, dem sie vertrauen können.

Jemanden bei dem sie sich sicher fühlen, der weiß was er tut und weiß was zu tun ist.



RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Welche Situationen und Störungen darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln.


Welche Institutionen oder Fachärzte sind zuständig.


Welches Verhalten und Handeln ist in akuten Krisen- und Notsituationen erforderlich.



DIAGNOSTIZIEREN

Sicheres Erkennen, Verstehen und Diagnostizieren einer möglichen psychischen Störung ist die Grundlage für eine effektive Behandlung.


THERAPIE-METHODEN

Das Prüfungswissen allein reicht nicht aus, um erfolgreich therapieren zu können. Es ist eine Voraussetzung, dir während oder nach deiner Ausbildung zusätzliche Lernmöglichkeiten zu suchen, in denen du effektive Therapiemethoden erlernst und trainierst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du in der Praxis fundiert und kompetent arbeiten kannst.


SELBSTERFAHRUNG

In deiner Ausbildung wirst du mit den komplexen und tiefgehenden Aspekten des menschlichen Innenlebens vertraut gemacht.

 Der Untersuchungsgegenstand umfasst nicht nur die Wahrnehmung, Gefühle, Gedanken und Erinnerungen anderer, sondern auch dein eigenes Innenleben. Dies stellt eine bedeutende persönliche Herausforderung dar, da du dich mit deinen eigenen Lebensthemen und Erfahrungen auseinandersetzen wirst. Dieser Prozess ist unvermeidlich und führt zu einer intensiven Weiterentwicklung, die nicht nur für deine spätere Arbeit als Therapeut*in entscheidend ist, sondern auch für deine eigene persönliche Reifung.


Es wird empfohlen, dir eine Unterstützungsperson oder einen Mentor zu suchen, der dich bei deinem inneren Prozess während des Lernens begleitet. Diese Person kann dir helfen, persönliche Herausforderungen zu reflektieren und deine Entwicklung zu unterstützen



"die  hohen anforderungen  an uns werden

vom gesundheitsamt auch dementsprechend  geprüft"

 

PRÜFUNG und VORAUSSETZUNGEN 

Heilpraktiker für Psychotherapie


VORAUSSETZUNGEN

Um dich zur Prüfung anmelden zu können musst du folgende Voraussetzungen erfüllen.


  • du musst mindestens 25 Jahre alt sein und
  • verfügst mindestens über einen Hauptschulabschluss



ANMELDUNG

Die Prüfungszulassung wird beantragt über die Verwaltungsbehörde deines Wohnsitzes (Landratsamt/Ordnungsamt o.ä.).

Von dort wird dein Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.

In der Regel solltest du dich rechtzeitig, ca. 10 Monate vor der Prüfung anmelden, um einen Prüfungsplatz zu bekommen.


Zuständig für die amtsärztliche Überprüfung ist das Gesundheitsamt deines ersten Wohnsitzes.


PRÜFUNGSKOSTEN

Die Gebühr für die schriftliche und mündliche Prüfung beträgt, je nach Gesundheitsamt,

zwischen 400,- € und 500,- €



PRÜFUNG

Prüfungen finden zweimal jährlich statt.

Immer am


  • dritten Mittwoch im März und
  • am zweiten Mittwoch im Oktober


Eine schriftliche Prüfung über 60 Minuten, bestehend aus 28 Multiple-Choice Fragen,

sowie eine mündliche Prüfung über 30 - 60 Minuten

Es wird geprüft, ob du über ausreichende heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst.


PRÜFUNGSINHALT

Die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz.


Dort ist festgeschrieben, dass eine antragstellende Person durch eine Überprüfung aufzeigen muss,

über ausreichende heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen.


DOKUMENTE

Für deine Anmeldung zur Heilpraktiker-Prüfung benötigst du folgende Unterlagen:


  • Personalausweis oder Reisepass,


  • Schulabschlusszeugnis, und wenn vorhanden ergänzende Unterlagen über passende Fortbildungen


  • tabellarischer Lebenslauf, ergänzt durch Belege über Tätigkeit/Aus­bildun­gen


  • Führungszeugnis mit dem Verwendungszweck "Heilpraktiker-Prüfung, maximal drei Monate alt


  • sowie ein ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate, das bescheinigt, dass “weder infolge eines körperlichen Leidens noch wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte noch wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt".